Au-Pair in Deutschland

Seit 1993 bietet die Gesellschaft für Deutsch-Russische Begegnung jungen Menschen, die in Essens Partnerstadt Nischni Nowgorod (NN) Deutsch studieren, die Möglichkeit, ein Jahr als Au-Pair in deutschen Familien zu verbringen.

Projektbetreuer

Dr. Axel Graeser

Posenerstr. 9

40670 Meerbusch

Telefon: +49 (0) 177-79 79 036

Mobil: +49-177-79 79 036

E-Mail: ag@iat.uni-bremen.de

Hier erhalten Sie einen Eindruck von dem Verlauf eines Jahres in unserem Au-Pair-Programm.

Wichtige Hinweise zum Au-Pair-Programm

1. VISUM / ARBEITSERLAUBNIS / SPRACHUNTERRICHT

Als Au-Pair können sich Studierende aus NN bewerben, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind. Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist die Zustimmung der betreffenden Gastfamilie, der dafür zuständigen Ausländerbehörde, sowie der Agentur für Arbeit.

Das Visum muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres so rechtzeitig beantragt werden, dass diese Altersgrenze bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde nicht überschritten wird. Außerdem ist für die Einreise und die Dauer des vorgesehenen Aufenthaltes ein gültiger Reisepass erforderlich.

Das von der deutschen Botschaft ausgestellte Visum ist zunächst auf 3 Monate begrenzt. Au-Pair und Gastfamilie müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland das Visum auf 1 Jahr verlängern. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Die Kosten hierfür trägt die Gastfamilie. Erst mit dem über 3 Monate verlängerten Visum sind die Au-Pairs dann auch berechtigt, in die Staaten des Schengener Abkommens zu reisen.

Die Beschäftigung eines Au-Pairs darf nur in einer Gastfamilie möglich, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird und mindestens ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Das Au-Pair darf nur bei der eingetragenen Gastfamilie arbeiten. Weitere Arbeitsverhältnisse sind nicht gestattet.

Ein wichtiger Bestandteil des Au-Pair-Programms ist ein Deutsch-Sprachkurs. Die Gesellschaft für Deutsch-Russische Begegnung bietet hierfür eine außergewöhnliche Möglichkeit: Als Studierende der Linguistischen Partneruniversität in NN haben sie freien Zugang zum Fachbereich Geisteswissenschaften an der Universität Duisburg-Essen.

Die Studiengebühren (inkl. Studentenausweis und VRR-Ticket) werden anteilig von der Gastfamilie und dem Au-Pair bezahlt.

2. AUFGABEN / FREIZEIT / URLAUB

Die täglichen Aufgaben eines Au-Pairs sind unterschiedlich und werden mit der Gastfamilie abgesprochen. Hausarbeiten (Wäsche waschen, bügeln, etc.) gehören genauso zu den alltäglichen Aufgaben, wie das Zubereiten von Mahlzeiten, das Betreuen von Kindern und das Hüten von Haus/Wohnung und Haustieren. Die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger gehört nicht zu den Pflichten eines Au-Pairs.

Die Aufgaben im Haushalt, einschließlich Kinderbetreuung, dürfen das Au-pair nicht mehr als max. 6 Stunden am Tag und 30 Stunden in der Woche in Anspruch nehmen. Ein Überschreiten dieser Zeitangabe muss zwischen Au-pair und Familie abgesprochen und eventuell ausgeglichen werden. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf ist wünschenswert.

Dem Au-Pair stehen mindestens ein ganzer Ruhetag und vier freie Abende pro Woche zur Verfügung. Dabei sollte es mindestens einen freien Sonntag im Monat geben. Für die Dauer eines Jahres in der Gastfamilie stehen dem Au-Pair 4 Wochen bezahlten Urlaubs zu. Begleitet das Au-Pair seine Gastfamilie in den Urlaub, so zählt dieser als eigener Urlaub, in dem das Au-pair allerdings kleine Aufgaben übernimmt. Fährt es nicht mit, ist eine Beschäftigung in einer anderen Familie nicht zulässig.

3. AUFWENDUNGEN der GASTFAMILIE

Folgende Kosten übernimmt die Gastfamilie für die Dauer des Aufenthaltes:

  • Kostenlose Unterkunft und Verpflegung, monatliches Taschengeld (pauschal) von 260 Euro
  • Abschluss einer Unfall- und Krankenversicherung
  • Kostenpflichtige Verlängerung des Visums
  • Einmalige Zahlung von 250 Euro an die Deutsch-Russische Gesellschaft: Die Zahlung  dient als Aufwandentschädigung und Grundlage des Betreuungsprogramms für die Au-Pair. 
  • für die Au-Pairs außerhalb des VRR-Gebiets: Zahlung der monatlichen Fahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb der Ortschaft.

4. BEWERBUNG als AU-PAIR

Die Bewerbungsunterlagen sollen folgendes beinhalten:

Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen als PDF-Datei mit entsprechender Bezeichnung an Herrn Axel Graeser per E-Mail (ag@iat.uni-bremen.de).

Hat sich die Gastfamilie für ein Au-Pair entschieden, folgt eine schriftliche Einladung der Gastfamilie. Die Gesellschaft für Deutsch-Russische Begegnung stellt einen Antrag auf eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Mitglieder unterstützen und betreuen die Gastfamilien und Au-Pair vor Ort. Gerne sind sie behilflich, damit sich die „Neuen“ in einem noch fremden Land schnell zurechtfinden und wohlfühlen können.

Ihr Axel Graeser